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Bei Fragen können Sie mir gerne eine Email schreiben oder mich anrufen.
Meine Sätze für 60-minütige Sitzungen sind:
- Beratung und Therapie mit Kindern und Jugendlichen, Elternberatung € 70,-
- Beratung und Therapie mit Erwachsenen, Familienberatung € 70,-
- Paarberatung und Paartherapie € 80,-
Die Honorare für Supervision und Seminare sind von verschiedenen Faktoren abhängig, daher teile ich Ihnen Näheres hierzu gerne auf Anfrage mit.
Ich bin nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden, daher werden die Kosten in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet (Ausnahmen siehe unten). In den meisten Fällen zahlen die Klienten / Klientinnen, die zu mir kommen, ihre Beratung bzw. Therapie selbst. Je nach Vertrag kann es sein, dass private (Zusatz-)Krankenversicherungen Ihnen die Kosten für eine Therapie bei mir erstatten.
Da es sich bei den von mir verwendeten Therapierichtungen überwiegend um Kurzzeittherapien handelt, bleiben die Kosten überschaubar.
Ausnahmeregelung bei Gesetzlichen Krankenkassen:
Da es gemessen am Bedarf nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt, sind Psychotherapeutische Praxen deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die der Versicherte ohne weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.
Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat.
Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.
Darauf müssen Sie achten:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
(zitiert aus der Homepage des Bundes deutscher Psychologen BDP)